Schulabschluss anerkennen lassen
Jedes Bundesland hat seine eigene Anerkennungsstelle, sein eigenes Formular und seine eigenen Gebühren. Zuständig ist immer das Land, in dem Sie wohnen oder Ihre Ausbildung beginnen — nicht das Land, in dem Sie sich bewerben.
Welches Bundesland?
Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie im Bundesland gemeldet sind — oder einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag bzw. eine Arbeitgeberbestätigung vorlegen. Leben Sie noch im Ausland, ist der Ausbildungsvertrag Ihr Zugang zum Verfahren.
Nur für Ausbildung und Arbeit
Diese Stellen bewerten Zeugnisse für Ausbildung und Arbeitsmarkt. Wollen Sie an einer Hochschule studieren, brauchen Sie diesen Antrag nicht — wenden Sie sich direkt an die Hochschule oder an uni-assist.
Übersetzung kostet mehr als die Gebühr
Die Verfahrensgebühr liegt zwischen 0 und 125 €. Beglaubigte Übersetzungen durch beeidigte Übersetzer kosten meist deutlich mehr — prüfen Sie unten, welches Land auf welche Sprachen verzichtet.
Pflege und Erziehung: kein Antrag nötig
Für eine vollzeitschulische Ausbildung — etwa Pflegefachkraft, Erzieher/in oder Sozialpädagogische Assistenz — entscheidet die berufsbildende Schule selbst über Ihre Aufnahme. Bewerben Sie sich dort direkt, ohne Anerkennungsantrag.
Die Formulare unterscheiden sich im Layout, fragen aber fast identische Angaben ab. Sammeln Sie diese Unterlagen einmal — damit können Sie in jedem Bundesland einen Antrag stellen.
Die Länder handhaben Übersetzungen unterschiedlich. Liegt Ihr Zeugnis in einer der genannten Sprachen vor, sparen Sie die Übersetzerkosten vollständig.
Englisch, Französisch, Spanisch
Niedersachsen — keine Übersetzung nötig
Englisch und Französisch
Schleswig-Holstein, Bayern, Saarland — keine Übersetzung nötig
Nur Englisch
Hamburg, Nordrhein-Westfalen — alle anderen Sprachen müssen übersetzt werden
Immer Übersetzung erforderlich
Mecklenburg-Vorpommern verlangt zusätzlich amtliche Beglaubigung und einen in Deutschland oder der EU beeidigten Übersetzer.
Alle Angaben beruhen auf den amtlichen Seiten der Länder und wurden im Juli 2026 geprüft. Gebühren und Formulare können sich ändern — maßgeblich ist immer die verlinkte Behördenseite. Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung.