Zurück zum Profil Stand: Juli 2026

Schulabschluss anerkennen lassen

Zeugnis-Anerkennung in Deutschland

Jedes Bundesland hat seine eigene Anerkennungsstelle, sein eigenes Formular und seine eigenen Gebühren. Zuständig ist immer das Land, in dem Sie wohnen oder Ihre Ausbildung beginnen — nicht das Land, in dem Sie sich bewerben.

Welches Bundesland?

Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie im Bundesland gemeldet sind — oder einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag bzw. eine Arbeitgeberbestätigung vorlegen. Leben Sie noch im Ausland, ist der Ausbildungsvertrag Ihr Zugang zum Verfahren.

Nur für Ausbildung und Arbeit

Diese Stellen bewerten Zeugnisse für Ausbildung und Arbeitsmarkt. Wollen Sie an einer Hochschule studieren, brauchen Sie diesen Antrag nicht — wenden Sie sich direkt an die Hochschule oder an uni-assist.

Übersetzung kostet mehr als die Gebühr

Die Verfahrensgebühr liegt zwischen 0 und 125 €. Beglaubigte Übersetzungen durch beeidigte Übersetzer kosten meist deutlich mehr — prüfen Sie unten, welches Land auf welche Sprachen verzichtet.

Pflege und Erziehung: kein Antrag nötig

Für eine vollzeitschulische Ausbildung — etwa Pflegefachkraft, Erzieher/in oder Sozialpädagogische Assistenz — entscheidet die berufsbildende Schule selbst über Ihre Aufnahme. Bewerben Sie sich dort direkt, ohne Anerkennungsantrag.

Vorab kostenlos selbst einschätzen: Die Datenbank anabin der Kultusministerkonferenz zeigt, wie Ihr Abschluss in Deutschland bewertet wird. Für eine reine Orientierung brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. anabin öffnen

Was Sie in jedem Bundesland brauchen

Die Formulare unterscheiden sich im Layout, fragen aber fast identische Angaben ab. Sammeln Sie diese Unterlagen einmal — damit können Sie in jedem Bundesland einen Antrag stellen.

  1. Angaben zur Person — Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit sowie das Land, in dem Sie die Zeugnisse erworben haben.
  2. Zweck des Antrags — Ausbildung, weiterer Schulbesuch, Bescheinigung für Arbeitsagentur oder Arbeitgeber.
  3. Ziel der Bewertung — welchem deutschen Abschluss Ihr Zeugnis gleichgestellt werden soll (Hauptschul-, Mittlerer Abschluss oder Hochschulzugang).
  4. Schullaufbahn ab der 1. Klasse — jede Schule mit Kalenderjahren und dem Namen in der Originalsprache. Das ist der aufwendigste Teil und lässt sich nicht aus dem Lebenslauf ableiten.
  5. Hochschulen und Berufstätigkeit — falls vorhanden, ebenfalls chronologisch mit Jahresangaben.
  6. Zeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht — in der Originalsprache, als amtlich beglaubigte Kopie. Senden Sie keine Originale.
  7. Identitätsnachweis — Pass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel; bei Namensänderung zusätzlich Heiratsurkunde.

Wann Sie keine Übersetzung brauchen

Die Länder handhaben Übersetzungen unterschiedlich. Liegt Ihr Zeugnis in einer der genannten Sprachen vor, sparen Sie die Übersetzerkosten vollständig.

Englisch, Französisch, Spanisch

Niedersachsen — keine Übersetzung nötig

Englisch und Französisch

Schleswig-Holstein, Bayern, Saarland — keine Übersetzung nötig

Nur Englisch

Hamburg, Nordrhein-Westfalen — alle anderen Sprachen müssen übersetzt werden

Immer Übersetzung erforderlich

Mecklenburg-Vorpommern verlangt zusätzlich amtliche Beglaubigung und einen in Deutschland oder der EU beeidigten Übersetzer.

Bevor Sie zahlen: In mehreren Ländern ist eine Gebührenbefreiung möglich, wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen — sie muss aber mit dem Antrag beantragt werden. Nach Abschluss des Verfahrens ist eine Befreiung nicht mehr möglich. Legen Sie den Nachweis also direkt bei.

Alle Angaben beruhen auf den amtlichen Seiten der Länder und wurden im Juli 2026 geprüft. Gebühren und Formulare können sich ändern — maßgeblich ist immer die verlinkte Behördenseite. Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung.